Allgemein bildende Schulen

 

Grundschule

Die Grundschule in Deutschland umfasst die Klassenstufen 1-4 bzw. in Berlin und Brandenburg die Klassenstufen 1-6. Bis zum Jahr 1968 bezeichneten diese Schulen noch die unteren Klassen der Volksschulen, welche insgesamt bis zur Klassenstufe 8 gingen. Die Grundschule soll Kindern grundlegende Kenntnisse in Sprache, Mathematik und Sachunterricht vermitteln sowie allgemeine Arbeits- und Umgangsformen.

Realschule

Die Realschule umfasst die Klassenstufen 5-10, bzw. 7-10. Vor 1964 hieß die Realschule noch Mittelschule, welche nach wie vor mit der Mittleren Reife abgeschlossen wird. Vermittelt werden soll hier eine erweiterte Grundbildung, die bei erfolgreichem Abschluss zur Aufnahme oder zum Eintritt in höhere Schulen oder Berufsfelder berechtigt.

Hauptschule

Die Hauptschule umfasst in der Regel die Klassenstufen 5-9 bzw. 10 und wird mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen. Mit diesem ist man berechtigt eine berufliche Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems zu beginnen. Bis 1968 bezeichneten diese Schulen noch die oberen Klassen der Volksschule.

Gymnasium

Das Gymnasium beginnt je nach Bundesland mit der Klassenstufe 5 bzw. 7. Die Dauer beträgt dabei zwischen 8 und 9 Jahre und geht so bis zur 12. bzw. 13. Klassenstufe. Unterteilt wird das Gymnasium in die Sekundarstufen I und II, wobei die Sekundarstufe II die letzten 3 Jahre einnimmt. Diese wird auch gymnasiale Oberstufe genannt, welche mit dem Abitur abgeschlossen wird. Es gibt auch spezifische Gymnasien, wo der Schwerpunkt auf spezielle Fächer gelegt wird, so z.B. das Sport- oder das Musikgymnasium.

Sonderschule

Die Sonderschule oder auch Förderschule ist für diejenigen Kinder, die in den anderen Schulen aufgrund von Behinderungen oder anderen Defiziten nicht ausreichend gefördert werden können. Je nach Art der Behinderung gibt es so z.B. Sonderschulen für Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte.